Kredit für Zahnarztpraxis

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Wer eine Praxis übernimmt, eine gründet oder in seiner Praxis investieren möchte, muss immer Geld haben, um diese Finanzierungen tätigen zu können. Größere Investitionen können selten aus eigener Tasche finanziert werden, sodass oft ein Kredit für eine Zahnarztpraxis aufgenommen wird. Dabei müssen die Kriterien der Finanzierungen berücksichtigt werden und was ein Kredit kostet. Bei der Kreditaufnahme entstehen viele Fragen, die im Vorfeld beachtet werden müssen.

Der Kredit für eine Zahnarztpraxis muss immer zu dem Finanzierungsvorhaben passen. Die Kreditlaufzeit und die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes sollten verglichen werden. Oft passiert es, dass der erste Kredit für eine Zahnarztpraxis noch nicht zurück gezahlt wurde und eine neue Investition vor der Tür steht. Wenn dann zwei Kredite laufen, ist dieses eine hohe finanzielle Belastung und kann die Zahlungsfähigkeit beeinträchtigen. Die Eigenschaften der unterschiedlichen Kredite sollten daher unbedingt beachtet werden.

Kontokorrentkredit- eine Möglichkeit der Kreditaufnahme

Der Kontokorrentkredit wird von der Bank vergeben und bietet eine Kreditsumme, welches auf das Praxiskonto überwiesen wird. Dieser Kredit kann jederzeit, wie bei einem Dispositionskredit, in Anspruch genommen werden. Dieser Kredit sollte nur kurzfristig in Anspruch genommen werden, denn dieser ist nicht gerade günstig und eignet sich daher nur für den Notfall. Zinsen müssen nur für die Summe bezahlt werden, die wirklich in Anspruch genommen wurde. Oft lässt sich eine Bank auch darauf ein, dass das Konto geringfügig überzogen wird, dieses wird aber nicht jeden Monat möglich sein. Sollte der Arzt Praxismaterial besorgen, dann eignet sich dieser Kredit für eine Zahnarztpraxis.

Förderkredite vom Staat nutzen

Gerade wenn ein Zahnarzt in die Selbständigkeit geht, wird er damit vom Staat belohnt. Bund und auch auch die Bundesländer unterstützen den Selbständigen mit einem Kredit für eine Zahnarztpraxis. Dabei gibt es Zuschüsse bei der Existenzgründung, bei öffentlich geförderten Krediten und bei der Unternehmensberatung. Der Kredit muss nicht versteuert und auch nicht zurück gezahlt werden. Sobald die Praxis eröffnet wurde, kann der Zahnarzt dann seine Arbeitslosigkeit beenden.

Der Kredit für die Existenzgründung wird für eine Laufzeit von drei Jahren vergeben. Im ersten Jahr bekommt der Antragsteller 600 Euro, im zweiten Jahr nur noch 360 Euro und im dritten Jahr 240 Euro im Monat auf das Konto überwiesen. Sollte der Zahnarzt sich für das Überbrückungsgeld entscheiden, bekommt er dieses für sechs Monate. Der Höchstbetrag liegt dabei in der Höhe des Arbeitslosengeldes, welches er bekommen hätte.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Wenn es sich um eine Existenzgründung handelt, muss in erster Linie ein Businessplan vorgelegt werden. Dieser ist sehr entscheidend, denn der Standort de Praxis sagt viel über den späteren Verdienst aus. Sollte die Praxis anstatt in einer Großstadt auf einem Dorf liegen, kann der Gewinn weitaus geringer ausfallen, da nicht so viele Patienten die Praxis aufsuchen werden. So kann die Bank genau sehen, mit welchen Ausgaben gerechnet werden kann, um dann die Kreditsumme festlegen zu können. Darüber hinaus benötigt die Bank die letzten Kontoauszüge, einen Haushaltsplan und eine Schufaauskunft. Diese sollte im Idealfall positiv ausfallen, damit der Kredit auch bewilligt wird. Der Arzt sollte überzeugend seinen Plan vorbringen können und sich notfalls im Vorfeld mit einem Unternehmensberater zusammen setzen.

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